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Rahmenabkommen mit den Kreishandwerkerschaften im Bereich der titulierten Forderungen
Rahmenabkommen mit den Kreishandwerkerschaften im Bereich der titulierten Forderungen
Kooperation im Bereich der titulierten Forderungen erfolgreich angelaufen
Trier, 02.11.2006
In vielen, meist tiefen Kellern schlummern noch alte vollstreckbare Titel. Summa summarum oft in erheblicher Stückzahl und ebenso oft mit nicht zu unterschätzenden Gesamtsummen. Abgesehen davon, dass die oft Regale oder mehrere Kisten füllenden Ordner oder Vorgänge nur Platz wegnehmen und meist wörtlich „vor sich hin schimmeln“, beinhalten diese nur „totes Kapital“.
Zumindest, bis man diese Vorgänge professionell anpackt!
Denn im Gegensatz zu im Keller lagernden alten Weinen werden die dort vor sich hin dümpelnden Altforderungen nicht unbedingt besser.
Um für die Innungsmitglieder einen weiteren Service bereitzustellen, haben die Kreishandwerkerschaften MEHR (ehehmals Bernkastel-Wittlich und Westeifel) sowie Trier-Saarburg mit Creditreform Trier weitere Rahmenvereinbarungen abgeschlossen.
Dieser Service ist bereits von zahlreichen Handwerksbetrieben gut aufgenommen worden. Die ersten Fälle sind bei Creditreform Trier in Bearbeitung.
Hat der Rechtsanwalt gegen seinen Schuldner einen Titel erwirkt, kann aus diesem Titel die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden. Ist die Vollstreckung fruchtlos, weil z.B. der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, heißt dies aber noch nicht, dass die Forderung gänzlich verloren ist, denn Titel behalten 30 Jahre ihre Gültigkeit – in diesem Zeitraum kann aus ihnen vollstreckt werden.
Creditreform prüft unter Zuhilfenahme seiner Datenbank, wann der Schuldner wieder solvent ist. Sobald sich berufliche oder finanzielle Veränderungen ergeben, die auf eine Besserung der Bonität des Schuldners schließen lassen, wird gegebenenfalls eine Ratenzahlung vereinbart oder ein neuer Vollstreckungsversuch eingeleitet.
Gerade in diesem Bereich ist Erfahrung von Nöten, denn Geduld, Know-how und das notwendige Durchsetzungsvermögen gegenüber dem Schuldner gepaart mit Verhandlungsgeschick sind gefragt, um bei diesem langfristigen Forderungseinzug Erfolg zu haben. Manch einer der alten Schuldner ist nicht schlecht überrascht, wenn er plötzlich noch mal hartnäckig mit einer Altforderung konfrontiert wird.
Konsequenzen wie eine schlechte Bewertung seines Zahlungsverhaltens in der Creditreform-Datenbank oder sogar erneute Negativeinträge in den Schuldnerregistern vermeidet er lieber durch Zahlungsvereinbarungen oder Vergleichsvereinbarungen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Kreishandwerkerschaften oder bei Creditreform Trier unter dem Stichwort „Überwachungsverfahren“.
Kreishandwerkerschaft:
Bärbel Schädlich, Tel.-Nr. : 0651/146204-1
Dirk Kleis, Tel.-Nr.: 06561/949615
Peter Karst, Tel.-Nr.: 06571/4039
www.das-handwerk.de
Creditreform:
Kundenservice, Tel.-Nr. 0651/14715-60,
service@trier.creditreform.de
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