Startseite        Häufig gestellte Fragen (FAQ)        Impressum        Downloads        Kontakt        Sitemap


  Wir über uns Leistungsspektrum News & Termine Mitgliedschaft
 
News & Termine
Creditreform News
Lokale Nachrichten
Bundesweite Nachrichten
Online-Archiv
Creditreform Analysen
Newsletter von Creditreform Trier
Creditreform Magazin
Termine und Veranstaltungen
Kontakt-Center

Ihre Ansprechpartner in Trier
So finden Sie uns (Anfahrtsskizze)
Informationsmaterial anfordern
Rückruf vereinbaren

Direktruf: 06 51 / 1 47 15-0

 

Startseite News & Termine Creditreform News Lokale Nachrichten Die Verbraucherinsolvenzen und die anstehende Reform des Insolvenzrechtes

Die Verbraucherinsolvenzen und die anstehende Reform des Insolvenzrechtes

Trier, 11.01.2008

 

Trier/Neuss: Seit Januar 1999 ist es Verbrauchern und ehemals selbstständig Tätigen in Deutschland möglich, nach Befreiung von sämtlichen Schulden einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens sowie die mehrmalige Reformierung des Gesetzes sind das Ergebnis des sozial- und gesellschaftspolitischen Anliegens einer endgültigen Schuldenbereinigung, um dem redlichen Schuldner die Möglichkeit zu geben, nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens von seinen Schulden befreit zu werden. Neben dem ursprünglichen Ziel der Insolvenzordnung – die gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger – trat ein neues Ziel: die Befreiung des Schuldners von seinen Verbindlichkeiten.

In der aktuell geltenden Fassung ist das Verbraucherinsolvenzverfahren in vier Stufen unterteilt: die außergerichtliche Schuldenregulierung, das Verfahren über den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan (fakultativ), das vereinfachte Insolvenzverfahren und die sechs Jahre währende Wohlverhaltensperiode, an die sich die Restschuldbefreiung anschließt. In etwa 90 Prozent der Verbraucherinsolvenzverfahren sind die Schuldner masselos, das heißt, sie verfügen über keine relevanten Einkünfte und können auch die Gerichtskosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen. Bei diesen so genannten Nullplanverfahren findet keine Gläubigerbefriedigung statt, und die Länder müssen für die Gerichtskosten aufkommen, die sich pro Fall auf etwa 2.500 Euro belaufen.

Reform der Insolvenzordnung: Weitere Erleichterungen für die Schuldner

In 2008 wird die Insolvenzordnung erneut reformiert, um das als zu teuer und bürokratisch empfundene Verbraucherinsolvenzverfahren zu verschlanken und kostengünstiger zu gestalten. Kernpunkt ist die Abschaffung des eigentlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens in massearmen Fällen. Wenn keine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist, soll künftig eine Abweisung mangels Masse erfolgen. Damit ist das Verfahren für den Schuldner jedoch nicht beendet, sondern es wird lediglich die Stufe des eröffneten Insolvenzverfahrens übersprungen und unmittelbar in das Restschuldbefreiungsverfahren, das heißt in die Wohlverhaltensperiode, übergeleitet.

Im Gegenzug soll der Schuldner in "einem bescheidenen Umfang" – nämlich in Höhe von einmalig 25 Euro und weiteren 13 Euro pro Monat – an den Verfahrenskosten beteiligt werden. Der Vorteil dieser neuen Regelung liegt in der enormen Kostenersparnis – der Entwurf geht davon aus, dass die Kosten für die Länder auf 800 Euro pro Verfahren reduziert werden können. Insgesamt rechnet das Bundesministerium der Justiz mit einer jährlichen Kosteneinsparung von 150 Millionen Euro.

Dennoch: Insgesamt berücksichtigt der Entwurf die Gläubigerinteressen zu wenig – den Schuldnern wird der "fresh start" weiter vereinfacht. Von den Gläubigern wird immer noch erwartet, sich aktiv über den Stand des Verfahrens und ihrer Forderung auf dem Laufenden zu halten. Die 13 Euro "Eigenbeteiligung" sind eher als "good will" anzusehen und werden nach Abzug des Verwaltungsaufwandes kaum mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein sein.

Mehr als eine viertel Million Anträge auf Restschuldbefreiung

Bis zum ersten Halbjahr 2007 durchliefen mehr als 270.000 Privatpersonen das Insolvenzverfahren. Doch selbst diese hohe Zahl wirkt vergleichsweise gering, setzt man sie zu den 7,3 Millionen überschuldeten Personen ins Verhältnis, die laut Creditreform SchuldnerAtlas in Deutschland existieren und potenziell ebenfalls die Restschuldbefreiung anstreben könnten. Dass bislang weniger als fünf Prozent der überschuldeten Haushalte in Deutschland ein Privatinsolvenzverfahren beantragt haben, mag zum einen an der Überlastung der Schuldnerberatungsstellen und Gerichte liegen, die zu langen Wartezeiten führen, zum anderen aber auch an der Angst vor der öffentlichen Bekanntgabe des wirtschaftlichen Scheiterns oder schlicht an mangelnder Kenntnis der vorhandenen Möglichkeiten.

Im ersten Halbjahr 2007 beantragten 51.600 Personen die Restschuldbefreiung. Das entspricht einem Zuwachs von 18,2 Prozent, den die Gerichte zu bewältigen hatten (Vorjahr: 43.650). Die "sonstigen Insolvenzen", die sich zusammensetzen aus den Konkursen von ehemals selbstständig Tätigen, den natürlichen Personen als Gesellschaftern sowie überschuldeten Nachlässen, stagnierten demgegenüber.

Insgesamt waren hier 15.900 Fälle zu zählen. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2006 lag die Zahl bei 15.950, was einer Abnahme um 0,3 Prozent entspricht. Insgesamt 67.500 Insolvenzanträge von Verbrauchern und ehemals selbstständig Tätigen waren es in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres – ein neuer Rekord. Für das Gesamtjahr 2007 rechnet Creditreform mit bis zu 140.000 Insolvenzen von Privatpersonen.

Fazit

Ein Ende des Anstiegs der Insolvenzen von Privatpersonen ist nicht absehbar, weil über sieben Millionen Erwachsene in Deutschland als überschuldet gelten. Mit der erneuten Reform der Insolvenzordnung (geplant ist ein Inkrafttreten Mitte 2008) wird ein weiterer deutlicher Anstieg der Anträge auf Restschuldbefreiung erwartet, weil die Wohlverhaltensperiode für völlig mittellose Schuldner durch Überspringen des eigentlichen Insolvenzverfahrens faktisch verkürzt wird.

Für die Länder bedeutet die Insolvenzrechtsreform eine Erleichterung, da sie deutlich weniger Aufwendungen durch die Gerichtskosten haben werden. Private Gläubiger hingegen werden auch in Zukunft nicht mit Verbesserungen ihrer Position rechnen können. Zu erwarten steht dagegen, dass gerade die Banken als Hauptgläubiger die Kreditwünsche ihrer Kunden künftig genauer unter die Lupe nehmen werden und der Zugang zu Konsumentenkrediten schwieriger wird.

Der Wert der Kredite an Privatpersonen ist seit dem Jahr 2000 um 14,6 Prozent auf gut eine Milliarde Euro gestiegen. Das lässt vermuten, dass der Kundenbonität zuletzt nicht immer die eigentlich erforderliche Bedeutung im Rahmen der Kreditvergabe zugekommen ist. Sollte sich dies jetzt wieder ändern, wäre das eine begrüßenswerte Kurskorrektur.

Weitere Informationen:

Guido Joswig
Inkasso- und Vertriebsleitung
Creditreform Trier Eberhard KG
Tel.: 0651-147 15 – 51
Fax: 0651-147 15 – 350
e-mail: service@trier.creditreform.de
Internet: www.creditreform-trier.de



   Seite: drucken  |  weiterempfehlen  |  verlinken Bookmark and Share
 
Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen zu den regionalen News hilft Ihnen gerne:

Herr Guido Joswig
Tel.: 06 51 / 1 47 15-51

 Kontakt per Mail
 
  Kontakt | | Disclaimer | Datenschutz | Downloads | Sitemap    
       
  © 2011 Creditreform Trier Eberhard KG | Ostallee 3-5 | D-54290 Trier
Tel.: 06 51 / 1 47 15-0 | Fax: 06 51 / 1 47 15-10 | E-Mail: info@trier.creditreform.de