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Rahmenabkommen mit KHS im Kleinforderungsbereich
Rahmenabkommen mit KHS im Kleinforderungsbereich
Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg erschließt weitere Kooperation
Trier, 12.02.2007
Sie haben Kleinforderungen bis zu einer Höhe von € 250,00 und möchten diese kostengünstig einziehen?
Dies können Sie durch die Kooperation der Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg und Creditreform Trier realisieren.
Innungsmitglieder der KHS Trier-Saarburg haben die Möglichkeit Creditreform durch Übergabe eines Auftragsformulars und Übersenden von Rechnung und Lieferschein bzw. Auftragsschein zu beauftragen. Creditreform prüft den Vorgang und auch die Schuldnerdaten. Der Schuldner wird schriftlich aufgefordert, die Gesamtforderung auszugleichen. Leistet der Schuldner keine Zahlung, wird je nach Art des Falles die Forderung auch gerichtlich weiterbetrieben, wobei alle über den Schuldner bekannten Fakten, wie bisheriges
Zahlungsverhalten, Negativmerkmale (Haftanordnungen, eidesstattliche Versicherungen) usw., berücksichtigt werden.
Creditreform nimmt die Entscheidung ab, ob ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird, wobei maßgeblich die Informationen über die Bonität des Schuldners sind.
Bei Erfolg wird eine Erfolgsprovision von 50% der eingezogenen Beträge zuzüglich MwSt, nach Abdeckung der Auslagen.
Sollte kein Erfolg erzielt werden, gehen die entstandenen Kosten und Gebühren zu Lasten von Creditreform, gleichgültig, ob Auslagen, Ermittlungskosten oder Anwalts- und Gerichtskosten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Kreishandwerkerschaften oder bei Creditreform Trier unter dem Stichwort „Kleinforderungsinkasso“.
Kreishandwerkerschaft:
Olaf Fackler, Tel.-Nr. 0651-146204-2
www.das-handwerk.de (dort KHS Trier-Saarburg )
Creditreform:
Kundenberatung,
Tel.-Nr. 0651-14715-60,
service@trier.creditreform.de
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Ihr Ansprechpartner
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Bei Fragen zu den regionalen News hilft Ihnen gerne:
Herr Guido Joswig Tel.: 06 51 / 1 47 15-51
Kontakt per Mail
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