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Erfolg im Verfahren gegen unseriöses Inkasso Team Moskau

Geldeintreiber gestoppt

Trier, 19.05.2008

 

In dem vom BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen) vor dem Landgericht Köln (AZ: 33 O 390/06) betriebenen Gerichtsverfahren gegen ITM - Inkasso Team Moskau ist unter dem 18.03.2008 ein in vollem Umfang Klage stattgebendes Urteil ergangen.
Das Gericht stimmte dem Antrag zu, dass der Forderungseinzug nicht nur beworben, sondern auch durchgeführt wird, ohne über die entsprechende Erlaubnis zu verfügen. Den Beklagten wird untersagt, weiterhin Inkassodienstleistungen anzukündigen und / oder auszuführen.

In der Ausgabe des FOCUS 15/2008 vom 07.04.2008 wurde über diesen Erfolg bereits berichtet. Hierin heißt es: „Geldeintreiber gestoppt" Das berüchtigte Inkasso-Team Moskau (ITM) darf in seinem Kerngeschäft nicht mehr tätig werden. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen erstritt vor dem Landgericht Köln ein Urteil, das ITM verbietet, weiterhin „Inkassodienstleis­tungen anzukündigen" und „auszuführen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen warb mit martialisch aussehenden Osteuropäern, die den Forde­rungen der Gläubiger Nachdruck verleihen sollten - und wurde dadurch bundesweit be­kannt. Die Richter bezeichnen die ITM-Angestellten als „Männer, die bestenfalls den Eindruck eines straff organisierten Schlä­gerkommandos vermitteln". Jetzt kam he­raus: Das ITM (Werbespruch: „Ihr Schuldner muss kein Russisch können, er wird uns auch so verstehen!") hat niemals eine Inkasso­erlaubnis besessen.



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